Gemafreie Musik

1 - I can do better 2 - Jury's out 3 - Pretty darn good 4 - Splendiferous 5 - Awesometastic by 1 person | Log in to rate

Ranked #807 in Business, #32,229 overall

Gemafreie Musik? Lizenzfreie Musik? Creative Commons? Freie Musik?

Wer Musik öffentlich nutzen möchte, der sieht sich einer Vielzahl von Begriffen gegenueber: Gemafreie Musik, Lizenzfreie Musik, Creative Commons, Freie Musik .... Eine kleine Einfuehrung.

Musik gleich Musik? 

Es betrifft ja nicht nur die Produktpraesentation eines Weltkonzerns. Auch bei der Hintergrundmusik fuer die private Homepage gilt: Sobald Musik öffentlich genutzt wird, muss die Erlaubnis des Urhebers hierfür vorliegen.
Doch wie vorgehen angesichts der vielen Fachbegriffe?
Die folgende Übersicht möchte eine erste Annäherung geben, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit, dafür aber streng subjektiv.....

Freie Musik 

Um zunächst mit dem Begriff Freie Musik anzufangen - ist dieser doch, scheinbar, am einfachsten zu verstehen.
Nun ist aber festzuhalten: Das Copyright, also das Urheberrecht, ist per Gesetz hier in Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, unveräusserbar! Im Gegensatz zu dinglichem Eigentum (wie z.B. ein Auto, eine Gitarre, ein Haus) kann das Urheberrecht nicht per Kaufvertrag auf eine andere Person übertragen werden. So gesehen gibt es keine wirklich freie Musik. Nur das sogg. Verwertungsrecht - also das Recht zur öffentlichen oder wirtschaftlichen Nutzung eines geistigen Eigentums - kann verkauft werden. Plattenfirmen oder Verlage praktizieren dies im grossen Stil, genauso wie auch der Urheber selbst natürlich Nutzungsrechte an seinen Werken verkaufen kann. Es empfiehlt sich daher immer, sehr genau zu schauen, was denn nun frei sein soll. Denn "frei" kann ja viel bedeuten, etwa frei von
- Kosten ... also umsonst?
- Urheberrechten (wie gesagt, hier sowieso unmöglich)
- Nutzungsbeschränkungen (private Musik-Nutzung? werbliche Musik-Nutzung?)
- im Sinne von "freier Bearbeitung"?

Allein diese Fragen verdeutlichen, dass der Begriff "frei" genau definiert sein sollte in Absprache mit dem Rechte-Inhaber. Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert. Natürlich ist es jedem Musiker (bzw. Urheber, Musikproduzent, oder Komponist), unbenommen, seine Werke frei im Sinne von gratis zur Verfügung zu stellen. Nach der Motivation eines derartigen Handelns sollte aber im Zweifelsfall nachgehakt werden.

Creative Commons 

Ein noch recht junges Lizenz-Modell, 2001 massgeblich von Lawrence Lessig ins Leben gerufen. Im Prinzip ist es eine gemeinnützige Gesellschaft, die verschiedene Lizenzmodelle anbietet. Mit diesen Lizenzen können dann Urheber oder Musikproduzenten in verschiedenen Abstufungen mehr oder weniger weitreichende Nutzungsrechte an ihren Musiktiteln gewähren. Dieses System von diversen Formen der Lizenzierung bzw. der Rechte-Überlassung wird aber von vielen als kompliziert empfunden. Eine ausführlichere Darstellung der verschiedenen Lizenzmodelle: siehe Linkliste unten!

Lizenzfreie Musik 

Internationaler auch: Royalty-free Music.
Allerdings - bei uns hier (in D) ein Begriff, der auch missverstanden werden kann - nämlich dann, wenn eigentlich damit gema-freie Musik (oder gar kostenlose Musik) gemeint ist. Weiterführende Gedanken hierzu finden sich auch unter den folgenen Links Royalty-free Music oder Lizenzfreie Musik .

Gemafreie Musik 

GEMA-freie Musik heisst nicht, dass die Musik kostenlos ist! Es bedeutet nur, dass die Urheber bzw. Komponisten nicht Mitglied in der GEMA sind (daher gema-frei). Was bei gemapflichtiger Musik die GEMA als Inkasso-Vertretung ihrer Mitglieder macht - nämlich Gebühren für die Nutzung der Werke einzusammeln - das entfällt entsprechend bei den "Freien". Stattdessen bieten sie als unabhängige Künstler ihre Werke auf eigene Rechnung an.
Wer also, ob als Privatmensch oder Firma, gemafreie Musik öffentlich präsentiert oder für Werbung nutzt, der muss dann selbstverständlich keine GEMA-Gebühren zahlen, sondern rechnet die gewünschten Nutzungsrechte gleich direkt mit dem Urheber, bzw. den Musikproduzenten ab.
Fazit: Es müssen ja nicht immer gleich die Rolling Stones als Hintergrundmusik sein. Grosse Namen, resp. Label-Veröffentlichungen, sind in der Regel gemapflichtig, aber in den meisten Fällen nicht wirklich nötig; und oft ist eine derartige Verwendung auch eher der eigenen Bequemlichkeit geschuldet, und weniger der Recherche nach Neuem - so nach dem Motto: Gut ist nur, was aus den Charts bekannt ist.......
Wer darauf verzichten kann, ist bei Anbietern, die gemafreie Musik im Programm haben, gut aufgehoben. Bieten diese doch weit flexiblere und unbürokratischere Nutzungsbedingungen, sowie einen simplen Rechte-Erwerb, und dies alles weit unter den Gebühren, welche die GEMA so verlangt (schliesslich muss ja kein bürokratischer Wasserkopf mitfinanziert werden!).
Ausserdem darf getrost angemerkt werden: Angesichts dessen, was sich in den allgegenwärtigen Charts so finden lässt an hochnotpeinlichen Casting-Show- Erzeugnissen, dumfbackig-sexistischem Rap , oder Kindergarten-Tanzdarbietungen, da ist allein die Tatsache, dass ein Musik-Titel der GEMA-Verwertung unterliegt, schon lange kein Garant mehr für Kreativität oder gar künstlerischen Gehalt.

Gemapflichtige Musik 

Salopp formuliert: alles was nicht unter die o.g. Kategorien fällt, ist gemapflichtige Musik. Insbesondere die bekannten Namen aus Charts und Broadcast-Airplay sind fast immer gemapflichtig. Im Zweifelsfall auf die CD schauen: wo GEMA drausteht, ist auch GEMA dahinter - und die kontrolliert! Wer sich allerdings derart bedienen will, der muss sich durch bürokratische und teilweise abstruse Formulare quälen. Kostprobe?
Hier die GEMA Tarif Übersicht für Karnevalisten 2008:
Musiknutzung für das Training, die Übungsstunden, Wettbewerbe und sonstige öffentliche Auftritte von Tanzgarden, Balletten,Tanzpaaren und/oder Tanzmariechen...
Ein Schelm, der hier jetzt Narren vermutet....
Doch Vorsicht - wer es endlich geschafft hat und nun brav seine GEMA Gebühren zahlt, ist immer noch nicht zwingend aus dem Schneider: Gerade wenn es explizit um Werbung geht, da lassen sich die Berühmtheiten ihr Engagement gern nochmal extra vergolden - per teurer zusätzlicher Werbeverträge.

Links 

Galerie Chapuza: Gemafreie Musik fuer Kunst und Kommerz
Professionelle Sounddesign Galerie, Stilrichtigung Electronica
Ausstellungen, Sofortdownloads, gemafreie Direktlizenzierung
Soundtaxi - Gemafreie Musik
Gut gepflegtes professionelles Musikarchiv von Jazz über Klassik bis zu Punk und Crossover
Radio PARALAX - Das Webradio für Spielemusik, Retro sowie GEMAfreier Projekte
Webradio mit gemafreier Musik
Radio PARALAX Blog der GEMA-freien Musik
Radio Paralax Blog
Medien, Werbung, gemafreie Musik
Blog zum Thema
Wartemusik
Wartemusik in Telefon-Warteschleifen
www.creativecommons.org
Ceativecommons.org: Lizenzierungsmodelle

by WebPR

PR & Projektmanagement - Germany - (more)

Explore related pages

Create a Lens!