Portal für Griechenland-Informationen und deutsch-griechische Geschäftsbeziehungen
Griechenland trat bereits 1981 der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) beziehungsweise heutigen Europäischen Union (EU) und 2001 als zwölftes Vollmitglied der Eurozone auch der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bei. Da jedoch fundierte Informationen aus und über Griechenland mit praktischem Alltagsbezug und in deutscher Sprache weiterhinn dünn gesät sind, wurde diesem spezifischen Sektor des Portal für Griechenland-Informationen und deutsch-griechische Geschäftsbeziehungen gewidmet. Die Palette der Themenbereiche wird ständig aktualisiert und erweitert und umfasst aktuell unter anderem Kategorien wie:
- Globale Informationen aus und über Griechenland
- Auto in Griechenland - Einfuhr Betrieb
- Beruf Geschäft in Griechenland
- Staat Verwaltung in Griechenland
- Alltag in Griechenland
Wie eingangs angeführt unterliegt die Präsenz kontinuierlicher redaktioneller Betreeung, wird regelmäßig aktualisiert und gegebenenfalls auch zeitnah um einschlägige Beiträge und Themen erweitert.
Immobilienkauf in Griechenland
Grunderwerb und Immobilienkauf in Griechenland: nie ohne Anwalt!
Obwohl die Preise griechischer Immobilien inzwischen kaum noch als günstig eingestuft werden können, besteht insbesondere in touristisch erschlossenen Gebieten weiterhin ein reges Interesses an Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken.
Global betrachtet unterliegen immobilienbezogene Rechtsgeschäfte in Griechenland weitgehend den selben Rechtsprinzipien wie in Deutschland. Allerdings bestehen auch einige signifikante Unterschiede, die immer wieder gerne ausgenutz werden um speziell ausländische Käufer mal so richtig "über den Tisch" zu ziehen:
- In weiten Teilen Griechenland existiert nach wie vor kein Katasterwesen - Grundbuch nach deutschem Vorbild.
- Besitzverhältnisse griechischer Immobilien sind oft nicht einmal in den lokalen Eigentümerverzeichnissen dokumentiert.
- Grundbucheinträge genießen in Griechenland grundsätzlich keinen "öffentlichen Glauben".
- Zahllose Immobilien werden in Griechenland durch gutgläubige (10 Jahre) oder bösgläubige (20 Jahre) "Ersitzung" erworben.
- Griechische Notare üben nur eine beurkundende Funktion aus und unterliegen nicht der umfangreichen Überprüfungs- und Hinweispflicht eines deutschen Notars.
- In Grundbüchern und sonstigen relevanten Registern dürfen - offiziell - grundsätzlich nur griechische Rechtsanwälten recherchieren.
- Besitzverhältnisse sollten im Regelfall tunlichst über 20 (!) Jahre recherchiert werden.
Fazit: Abgesehen von dem formellen Anwaltszwang bei Vertragsabschluss sollte jeder ausländische Immobilienkäufer schon im Vorfeld der Verhandlungen einen qualifizierten Rechtsanwalt in Griechenland einschalten.
Weiterführende Informationen bietet der Artikel Immobilienkauf in Griechenland.
Sozialversicherungspflicht in Griechenland
Selbständige werden in Griechenland obligatorisch zur Kasse gebeten
Bei Aufnahme einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit im Ausland stellt sich in der Regel die Frage nach der gesetzlichen Versicherungspflicht. Maßgebliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der EWG-Verordnung 1408/71 (VO 1408/71) zu, wonach für eine innerhalb der EU ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit grundsätzlich nur in einem Mitgliedsstaat eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Von dieser globalen Basisregelung sind allerdings etliche spezielle Situationen ausgenommen, und zwar konkret in Bezug auf Griechenland die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Wer in Griechenland eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, muss obligatorisch Versicherungsbeiträge an die Rentenkasse der Selbständigen in Griechenland (O.A.E.E.) entrichten. Dies bedeutet in der Praxis, dass Gewerbetreibende in Griechenland unabhängig von einer bereits in einem anderen EU-Staat bestehenden Versicherungspflicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn diese Beitragszahlungen faktisch nie zu einem Rentenanspruch führen werden! Detaillierte Informationen bietet der Artikel Sozialversicherungspflicht bei Tätigkeitsaufnahme im europäischen Ausland.
Copyright a la Greece (FEK B 1491 20051027)
Griechenland verlangt Lizenzgebühren für Fotos von Altertümern
Der griechische Staat betrachtet sich als alleinigen Inhaber der Urheberrechte an griechischen Altertümern und Monumenten und fordert gemäß dieser Logik auch für die Darstellung antiker Motive, archäologischer Stätten und kultureller Monumente im Internet saftige Lizenzgebühren. Laut Ministerbeschluss vom 27.10.2005 staffeln sich die Gebühren wie nachstehend auszugsweise (!) aufgeführt.
- Bilder auf Webseiten gemeinnützigen Charakters:
- für 1 Monat: 20 Euro je Bild
- für 6 Monate: 60 Euro je Bild
- für 1 Jahr: 80 Euro je Bild
- für 2 Jahre: 100 Euro je Bild
- Bilder auf Webseiten bedingt gewerblichen Charakters:
- für 1 Monat: 130 Euro je Bild
- für 6 Monate: 180 Euro je Bild
- für 1 Jahr: 280 Euro je Bild
- für 2 Jahre: 480 Euro je Bild
- Bilder auf Webseiten unternehmerischen Charakters:
- für 1 Monat: 750 Euro je Bild
- für 6 Monate: 1.150 Euro je Bild
- für 6 Monate: 1.550 Euro je Bild
- für 2 Jahre: 2.150 Euro je Bild
Für Bilder mit einer Auflösung von über 72 dpi und bis 300 dpi erhöhen sich die jeweiligen Gebühren um 60%. Bei Publikationen in mehr als 1 Sprache erfolgt für jede weitere Sprache ein Aufschlag von 50%.
Achtung: Diese Gebühren beziehen sich nur auf das Motiv und nicht auf das verwendete Foto als solches, für das gegebenenfalls auch Lizenzgebühren an den Inhaber eventueller Urheberrechte zu zahlen sind.
Neue Straßenverkehrsordnung - Bußgelder in Griechenland ab Juni 2007
Neuer griechischer Bussgeldkatalog mit drakonischen Geldstrafen
Mit Wirkung ab Juni 2007 gilt in Griechenland eine neue Straßenverkehrsordnung, die unter anderem drakonische Geldstrafen für zahlreiche "beliebte" Verkehrsverstöße vorsieht. So wird z. B. die Mißachtung eines Vorfahrts- oder Stoppschildes mit einem Bußgeld von 700 Euro geahndet, und wer ohne Sicherheitsgurt oder (Motorrad-) Helm erwischt wird, darf mit jeweils 350 Euro zur Sanierung des Staatshaushaltes beitragen. Detaillierte Informationen bietet der Beitrag Straßenverkehrsordnung und Bußgelder in Griechenland.
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