Rechtsanwälte Kosmidis & Partner
Unsere wirtschaftsrechtlich ausgerichtete und schwerpunktmäßig auf Rechtsfragen mit Bezug zu Griechenland und Deutschland spezialisierte Anwaltskanzlei ist seit 1992 grenzüberschreitend in deutsch-griechischen Rechtsfragen aktiv. Besondere Schwerpunkte und Interessen unserer Tätigkeit beziehen sich auf die Bereiche:
Derzeit sind fünf Rechtsanwälte / Dikigori ** und eine Leiterin des Sekretariats für die Anwaltskanzlei in Thessaloniki tätig. Ferner bestehen enge Kooperationen mit der Kanzlei KPG (Kosmidis, Pantzer, Gudnason) in Stuttgart und einer Anwaltskanzlei in Athen.
Darüber hinaus verfügt die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kooperationspartnern in ganz Griechenland und Deutschland und ist Partnerkanzlei in einer Reihe von Anwaltsvereinigungen, Kooperationsgemeinschaften, Vereinen etc. (siehe Mitgliedschaften).
Unsere schwerpunktmäßige Spezialisierung auf internationale Rechtsfragen mit Bezug zu Griechenland und Deutschland gewährleistet optimale Voraussetzungen für die effektive und erfolgreiche Abwicklung grenzüberschreitender Rechtsangelegenheiten. Das Spektrum der Beratung und Leistungen unserer Kanzlei umfasst insbesondere folgende spezielle Bereiche mit Auslandsbezug:
- IRP / Europäisches und internationales Privatrecht
- Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründungen
- Europäisches und internationales Handelsrecht
- Griechisches Immobilienrecht
- Erbrecht in Griechenland, Deutschland und der EU
- Vertragsgestaltung in Deutsch und Griechisch
- Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung in der EU
Ein ausführliches Profil der Anwaltsgesellschaft Kosmidis Partner bietet die internationale Homepage der Kanzlei unter Rechtsanwälte Kosmidis Partner. Aktuelle Beiträge zu rechtlichen Themen mit Bezug zu Griechenland finden Sie unter der Präsenz Rechtsanwalt in Griechenland und Deutschland.
** Dikigoros (Plural: Dikigori) ist die offizielle griechische Berufsbezeichnung für griechische Rechtsanwälte bzw. für die Tätigkeit, die in Deutschland unter der Bezeichnung Rechtsanwalt ausgeübt wird.
Forum: Dein Griechenland-Rechtsanwalt
Moderiertes Forum für rechtliche Themen mit Bezug zu Griechenland
Rechtsanwälte der deutsch-griechischen Anwaltsgesellschaft Kosmidis + Partner betreuen ein Blog und moderiertes Forum für aktuelle internationale Rechtsfragen mit Bezug zu Griechenland und Deutschland. Schwerpunktmäßig behandelte Themen sind unter anderem Kauf und Verkauf von Immobilien in Griechenland, Firmengründungen (z. B. im Bereich "neue Energien") und die jeweils in Frage kommenden staatliche Subventionen (GR, DE, EU) sowie nicht zuletzt auch das internationale, deutsche und griechische Erbrecht. Im Gegensatz zu anderen Foren dieser Art ist der Zugang hier kostenlos, und Besucher können sowohl laufende Themen kommentieren als auch selbst Fragen stellen: Dein Griechenland-Rechtsanwalt im Internet.
Griechisches Gesellschaftsrecht - Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Griechenland
Das griechische GmbH-Gesetz 3190/1955 in deutscher Übersetzung
Gemäß Artikel 3 des griechischen Gesetzes N. 3190/1955 (GmbH-Gesetz) ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung grundsätzlich eine Handelsgesellschaft, auch wenn sie kein Handelsunternehmen bezweckt. Bestimmte Aktivitäten (Bank-, Versicherungs- und Kreditwesen, Verwaltung von Wertpapierdepots und Investment-Fonds, Aktivitäten auf dem Sportsektor etc.) sind der griechischen GmbH jedoch ausdrücklich untersagt und anderen Gesellschaftsformen vorbehalten.
Seit Anfang 2002 ist für die Gründung einer griechischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Kapital von mindestens 18.000 Euro erforderlich, muss wenigstens zur Hälfte in bar eingebracht werden und bei Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags vollständig eingezahlt worden sein. Eine GmbH kann auch von nur einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden (Einpersonen-Gesellschaft). Ebenfalls ist die Umwandlung einer bereits bestehenden GmbH in eine Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter möglich.
Das griechische GmbH-Gesetz in deutscher Übersetzung (Online-Version)
Stromerzeugung per Photovoltaik in Griechenland
Griechenland bietet hohe Zuschüsse für Investitionen und Unternehmensgründungen auf dem Sektor der regenerativen Energie
Das aktuelle griechische Fördergesetz N. 3468/06 sieht erhebliche Fördermittel für Projekte auf dem Sektor der Nutzung regenerativer Energiequellen vor und hat bereits zahlreiche ausländische Unternehmen zu einer einschlägigen Investition beziehungsweise Unternehmensgründung in Griechenland animiert, zumal das Verfahren der Genehmigung und Einrichtung insbesondere für photovoltaische Systeme zur Stromerzeugung aus Solarenergie erheblich vereinfacht wurde. Zusätzlich regelt das griechische Fördergesetz langfristig den Aufkauf aus regenerativen Energiequellen erzeugten elektrischen Stromes und gewährleistet den Investoren auf dem Energiesektor in Griechenland somit eine solide Basis bezüglich der Amortisierung einschlägiger Projekte umweltfreundlicher Stromerzeugung. Weiterführende Informationen bietet unsere deutschsprachige Präsenz Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft.
Steuerpflicht in Griechenland für Ausländer
Fahrzeug- und Immobilienbesitzer unterliegen Steuerpflicht in Griechenland
Besitzer griechischer Immobilien und Kraftfahrzeuge sind in Griechenland gesetzlich zur Einreichung einer jährlichen Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Dies gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Steuerpflicht auch für Ausländer bzw. Steuerausländer. Ausländische Personen, die unter die entsprechenden Bestimmungen fallen, müssen obligatorisch eine griechische Steuernummer beantragen und, sofern sie keinen ständigen (Haupt-) Wohnsitz in Griechenland haben, außerdem auch einen Zustellungs- und Steuerbevollmächtigten in Griechenland benennen. Zuwiderhandlungen werden abgesehen von eventuellen weiteren Sanktionen auf jeden Fall mit - teilweise sehr empfindlichen - Geldstrafen geahndet!
Drakonische Strafen für Benutzung von Radar-Warngeräten
2000 Euro Bußgeld + Führerscheinentzug + Fahrzeugstillegung
Die ab Anfang Juni 2007 geltende neue griechische Straßenverkehrsordnung sieht für den Einsatz von Radarwarngeräten ein Bußgeld von 2.000 Euro plus 30 Tage Führerscheinentzug plus 60 Tage Fahrzeugstillegung vor. In der Praxis spielt es dabei keine Rolle, ob sich das vorgefundene Gerät wirklich in Betrieb befand oder nur im Fahrzeug mitgeführt wurde. Die selben Sanktionen gelten ebenfalls für die Benutzung spezieller reflektierender chemischer Substanzen, die auf die Nummernschilder aufgebracht werden und die fotografische Erfassung des Kfz-Kennzeichens verhindern sollen. Weitere Einzelheiten bietet der Beitrag Straßenverkehrsordnung und Bußgelder in Griechenland
Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner - Impressum
Anbieterkennzeichnung - Allgemeine Informationspflichten
Ges.-Reg.-Nr.: LG Thessaloniki 90010
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Griechenland
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E-Mail: info@rechtsanwalt.gr
Internet 1: www.rechtsanwalt.gr (internationale Hauptpräsenz, dreisprachig)
Internet 2: www.rechtsanwalt-griechenland.de (Schwerpunktpräsenz, deutsch)
Berufsbezeichnungen:
- Rechtsanwalt (verliehen in Deutschland)
- Dikigoros (verliehen in Griechenland)
Für Rechtsanwälte gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
- BORA Bundesordnung für Rechtsanwälte
- CCBE Berufsregelung der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft
Der Dikigoros unterliegt folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- KD Kodikas Dikigoron
- CCBE Berufsregelung der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft
Der griechische "Kodikas Dikigoron" kann auf Anforderung übermittelt werden. Weitere Berufsrechtliche Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden.
Die Dienste der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner werden nach den Berufsregeln des Griechischen Anwaltsgesetzes ("Kodikas Dikigoron") ausgeübt.
Alleiniger vertretungsberechtigter Gesellschafter der Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner ist Rechtsanwalt Abraam Kosmidis.






