Pflegeversicherung - private Pflege
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Pflegeversicherung und haeusliche Pflege
Krankheit kann jeden treffen: Plötzlich kann die Oma morgens nicht mehr reden, weil Sie einen Schlaganfall hat. Der Vater erkrankt an Krebs. Oder der Partner hat einen Unfall. Dann stellt sich für Angehörige die Frage: Wie soll man die häusliche Pflege organisieren und finanzieren?
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Die akute Behandlung wird zunächst von den Krankenversicherungen übernommen, sei es die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Für die nach Krankenhaus und/oder Reha Klinik sich anschliessende häusliche Pflege tritt dann die private oder gesetzliche Pflegeversicherung ein. Am besten informiert man sich schon frühzeitig bei einem Pflegeservice über Kosten und Hilfsmittel.
Private Pflege: Beratung nach § 37 SGB
Bei der Pflege zu Hause durch Familienangehörige muss eine Beratung nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfolgen. Paragraf 37 des Sozial Gesetzbuch (SGB) besagt, dass diese Beratung durch einen professionellen Pflegedienst erfolgen muss. Bei Pflegestufe 1 und 2 geschieht dies alle 6 Monate; bei Stufe 3 alle 3 Monate. Verweigert der Pflegebedürftige diesen Pflegeeinsatz, so wird ihm das Pflegegeld für die private Pflege gekürzt oder sogar ganz gestrichen.
Der Sinn dieses Beratungseinsatzes besteht darin, die Pflege durch Angehörige bzw. private Pflegepersonen sicherzustellen.
Der Sinn dieses Beratungseinsatzes besteht darin, die Pflege durch Angehörige bzw. private Pflegepersonen sicherzustellen.
Häusliche Pflege: Beratung vom Pflegedienst
Bei einem derartigen Beratungseinsatz erhalten die Angehörigen von einer Pflege Fachkraft Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung, wie z.B. Zuschüsse über Umbaumaßnahmen, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Auch sollte die Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen informieren. Es kann auch eine Pflegeplanung mit den Angehörigen erstellt werden.
Zudem sollte die Fachkraft während der Zeit bis zum nächsten Beratungseinsatz erreichbar sein, um evtl. weitere Fragen zu beantworten.
Der Beratungseinsatz wird nicht von der Krankenversicherung, sondern von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Privat versicherte Personen müssen den Pflegeeinsatz direkt an den Pflegedienst bezahlen; ihre private Pflegeversicherung erstattet dies dann zurück.
Zudem sollte die Fachkraft während der Zeit bis zum nächsten Beratungseinsatz erreichbar sein, um evtl. weitere Fragen zu beantworten.
Der Beratungseinsatz wird nicht von der Krankenversicherung, sondern von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. Privat versicherte Personen müssen den Pflegeeinsatz direkt an den Pflegedienst bezahlen; ihre private Pflegeversicherung erstattet dies dann zurück.
Palliativ Pflege
Palliativ Medizin ist für Patienten wichtig, wo eine klinische Therapie nicht mehr greift. Doch nicht jeder Pflegeservice verfügt hier über speziell geschultes Fachpersonal. Denn die palliativ Pflege unterscheidet sich erheblich von der normalen Krankenpflege. Hier ist es für Angehörige wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Leistungen eine Sozialstation erbringen kann.
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